Am 11. Juli 2017 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum sogenannten Tarifeinheitsgesetz verkündet. Das Urteil ist leider nicht so ausgefallen, wie es sich der Marburger Bund und seine Mitglieder gewünscht und erhofft hatten. Das Gericht kommt zu dem Ergeb-nis, dass unsere Grundrechte aus Art 9 Abs. 3 GG zwar verletzt werden. Diese Grundrechts-verletzungen sollen aber (noch) gerechtfertigt sein.