Erfuth
Im August 2019 hatte der Marburger Bund Niedersachsen für die Ärzteschaft im Bereich TV-Ärzte TdL vor dem Landesarbeitsgericht erstritten, dass der Arbeitgeber nicht die Monate während der Elternzeit, sondern die letzten vollen drei Kalendermonate vor der Elternzeit zur Urlaubsentgeltberechnung heranzuziehen habe. Diese positive Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27. Oktober 2020 – 9 AZR 630/19) nun erst einmal aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Weitere Informationen erhalten die betroffenen Mitglieder in Kürze durch den Landesverband.