Das Präsidium der MHH hat im Januar 2019 diese Dienstvereinbarung zum Ende des Jahres gekündigt und die Zahlungsweise kurzfristig ohne Vorwarnung von monatlich auf quartalsweise umgestellt. Bei einigen Mitarbeitern wurde die Höhe der Beteiligung gekürzt. Dies hat zu sehr viel Unmut innerhalb der MHH geführt.
In der Vergangenheit wurde durch das Präsidium entgegen der Dienstvereinbarung nicht bei allen Neuberufungen eine Poolbeteiligung in den Berufungsverhandlungen verankert. Weiterhin gibt es Kliniken, in denen trotz der Behandlung von Privatpatienten weniger als 25 Prozent bzw. gar keine Poolbeteiligung erfolgt. Berufsrechtlich sind allerdings alle Chefärzte verpflichtet nachgeordnete Mitarbeiter an den Einnahmen aus privatärztlicher Liquidation zu beteiligen (Berufsordnung der ÄK Niedersachsen §29 Abs. 3).
In diesem Jahr muss die Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Präsidium der MHH neu verhandelt werden, eine Berücksichtigung von Nicht-Ärzten wäre nach Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes möglich. Eine Beteiligung aller Kliniken mit „ Privat“-Einnahmen, sowie eine transparente Verteilung der Gelder in den Abteilungen unter Berücksichtigung von Verantwortung, Leistung und Erfahrung muss weiterhin das Ziel sein!
Philip Bintaro, Bernd Bremer, Frank Dressler, Sabine Müllenmeister, Annette Sander, Neele Schepker (Ärztliche Mitglieder des Personalrats der MHH)