• Einigung mit kommunalen Arbeitgebern

    VKA-Tarifrunde
    22.Mai 2019
    Hannover/Berlin (swa/MB-PM).
    In den Verhandlungen mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände ist eine Einigung erreicht. „Die Verhandlungen waren geprägt davon, grundsätzliche Positionen des Marburger Bundes ins Bewusstsein der Arbeitgeber zu rücken. Dazu zählen freie Wochenenden, die auch tatsächlich frei von jeder Form der Arbeit sind und nicht nur frei von Bereitschaftsdiensten", erläuterte Sven De Noni, Geschäftsführer des Marburger Bundes Niedersachsen und Mitglied der Verhandlungskommission heute nach den Verhandlungen.
    Nach schwierigen Verhandlungen hat der Marburger Bund für die Ärzte in kommunalen Bereich eine Einigung erreicht. (Symbolbild)
    Nach schwierigen Verhandlungen hat der Marburger Bund für die Ärzte in kommunalen Bereich eine Einigung erreicht. (Symbolbild)

    Weniger Wochenenddienste, bessere Arbeitszeiterfassung, mehr Gehalt in drei Stufen – so lassen sich die Eckpunkte der Einigung zwischen Marburger Bund und VKA zusammenfassen.

    "Es ist uns gelungen, eine Arbeitsentlastung durch die Begrenzung von Bereitschaftsdiensten zu schaffen. Sowohl in Hinblick auf die Anzahl als auch durch Reduzierung der Höchstarbeitszeit im Rahmen des Opt-Out auf 56 Stunden. Ausnahmen zur Abweichung von den grundsätzlichen Regelungen zu Bereitschaftsdiensten und Wochenenden sind nur zulässig, um eine Gefährdung der Patientensicherheit zu verhindern", erklärte Sven De Noni.

    Er resümierte: "Wir haben es geschafft zu allen Forderungen des Marburger Bundes etwas zu erreichen, mindestens jedoch einen Fuß in die Tür zu bekommen. Auch wenn die Arbeitgeber die ganze Nacht hindurch versucht haben, ihre Zugeständnisse so ‚arbeitgeberfreundlich‘ wie möglich zu gestalten.“

    Vereinbart wurden Regelungen zur verlässlichen Dienstplanung, zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste, zur Arbeitszeiterfassung und zur Vergütung der rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken. Die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind vom 1. Juli 2019 an vollständig durch elektronische oder andere genauso genaue Verfahren zu erfassen. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.

    Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erhalten Klinikärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat in der Zeit von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Zusätzliche Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Nicht gewährte freie Wochenenden müssen auf Antrag innerhalb des nächsten Kalenderhalbjahres zusätzlich nachgeholt werden.

    Auch auf finanzielle Verbesserungen einigten sich die Vertragsparteien: Die Gehälter der Klinikärzte erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 steigen die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Januar 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2021 erneut um 2,0 Prozent.

    Die Verlässlichkeit von Dienstplänen wird durch finanzielle Sanktionen bei kurzfristigen Arbeitsaufnahmen gestärkt. Dienstpläne müssen künftig spätestens einen Monat im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

    Vor dieser Verhandlungsrunde hatte die VKA bereits verbindlich zugesagt, eine Regelung zu vereinbaren, die eine Verdrängung des Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt. Anerkannt wurde auch die Tarifzuständigkeit des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen kommunalen Diensten. Für diese Gruppe wird es separate Tarifverhandlungen geben, die bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres aufgenommen werden sollen.

    „Für den Marburger Bund ist das ein bemerkenswerter Erfolg hartnäckiger Tarifarbeit und auch ein Verdienst Tausender von Mitgliedern, die in den vergangenen Wochen an Warnstreiks teilgenommen haben. Natürlich haben wir weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt. Bei der Arbeitszeiterfassung ist sogar eine Zeitenwende gelungen. Das von uns geforderte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit‘ ist nunmehr im Tarifvertrag fest verankert. Die VKA hat auch akzeptiert, dass wir uns nur mit einer rechtssicheren Regelung zufrieden geben, die den Fortbestand des Ärztetarifvertrages trotz Tarifeinheitsgesetz sicherstellt“, erklärte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. 

    In Niedersachsen ist die Einigung für rund 50 Krankenhäuser und mehrere Tausend Marburger-Bund-Ärzte relevant. Im Zuge der Warnstreiks waren im April über 400 Ärztinnen und Ärzte aus Niedersachsen mit mehr als 4600 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland in Frankfurt am Main auf die Straße gegangen. Weitere regionale Aktionen in Oldenburg und Braunschweig folgten.

    Die heutige Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien beider Seiten.