• Geld vom alten Arbeitgeber

    Aus unserer Praxis
    07.April 2017
    Hannover
    Haben Sie in den letzten Monaten Ihren Arbeitgeber gewechselt? Dann steht Ihnen vielleicht noch eine Nachzahlung aus einem aktuellen Tarifabschluss, zum Beispiel dem TV-Ärzte/VKA oder bei Helios, zu. Und das, obwohl Sie nicht mehr bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der nach diesem Tarifvertrag bezahlt.

    Der Fall: Ein MB-Mitglied wechselt den Arbeitgeber. Für die Klinik, in der es bisher beschäftigt war, wird nach seinem Weggang ein neuer Tarifabschluss vereinbart. Dieser tritt rückwirkend zu einem Zeitpunkt in Kraft, zu dem das Mitglied noch an der alten Klinik beschäftigt war.

    Gericht klärt: Nachzahlung erforderlich

    Der alte Arbeitgeber verhielt sich zunächst korrekt und berücksichtigte auch unser Mitglied bei der Nachberechnung. Kurze Zeit später forderte er dieses jedoch auf, den Betrag zurückzuzahlen.

    Das Mitglied ließ die Angelegenheit mithilfe des Marburger Bundes Niedersachsen gerichtlich klären und bekam Recht. Das zuständige Arbeitsgericht entschied in Übereinstimmung mit dem BAG, dass eine rückwirkende Tariferhöhung auch für ein zwischenzeitlich beendetes Arbeitsverhältnis gilt.

    Marburger Bund – lohnt sich

    Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche kann es relevant sein, ob Sie Marburger Bund-Mitglied sind. Ein Musterschreiben zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche haben wir für Sie vorbereitet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Juristen des für Sie zuständigen Landesverbandes.