Vom 27. Dezember 2017 bis zum 29. Dezember 2017 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies, falls Sie dringende Anliegen im Zusammenhang mit gesetzlichen Verjährungsfristen durch uns bearbeiten lassen möchten. Ihr Anliegen muss bis spätestens Freitag, 22. Dezember 2017, 12.00 Uhr bei uns eingegangen sein.
Vor und nach diesem Zeitraum erreichen Sie uns wie gewohnt.