Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat, wie von MB-Rechtsanwalt Christian Dieck beantragt, im Sinne des Marburger-Bund-Mitgliedes entschieden und ihm das Urlaubsentgelt in voller Höhe zugesprochen. Wie das LAG das hypothetische Entgelt ermittelt hat, bleibt offen und wird sich aus den Entscheidungsgründen, die noch nicht vorliegen, ergeben. Wir werden Sie baldmöglichst informieren, wie sich das hypothetische Arbeitsentgelt in diesem Fall berechnet.
Zuletzt hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in dieser Sache geklärt, wer nach der Elternzeit direkt Urlaub nehme, erhalte das „gewöhnliche Arbeitsentgelt“. Für die Monate in Elternzeit sei ein hypothetisches Einkommen anzusetzen und daraus das Urlaubsentgelt zu berechnen. Wie dieses zu berechnen sei, sollte vor dem Landesarbeitsgereicht geklärt werden.