• Marburger Bund klärt Zusatzurlaub für Asklepios-Ärzte

    Urteil rechtskräftig
    23.November 2018
    Hannover/Erfurt (swa).
    Der Marburger Bund Niedersachsen hat in einem Musterverfahren gegen Asklepios die Frage nach tariflichem Zusatzurlaub für geleistete Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst geklärt. Asklepios hatte versucht, vor dem Bundesarbeitsgericht eine Revision zu erreichen. Diese wurde jedoch durch das Gericht abgelehnt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
    Das Bundesarbeitsgericht lehnte die Revision ab. Das Urteil ist zugunsten des Marburger-Bund-Mitgliedes rechtskräftig.
    Das Bundesarbeitsgericht lehnte die Revision ab. Das Urteil ist zugunsten des Marburger-Bund-Mitgliedes rechtskräftig.
    ​​​​​​​Asklepios muss Zusatzurlaub für Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst gewähren

    „Der Asklepios-Manteltarifvertrag regelt, dass Ärzten für eine bestimmte Anzahl geleisteter Nachtarbeitsstunden im Kalenderjahr bis zu vier Tage Zusatzurlaub zustehen“, verdeutlicht Verbandsjurist Christian Dieck. 

    In zweiter Instanz hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen im Mai die Auffassung des Marburger Bundes Niedersachsen bestätigt. Es entschied zugunsten eines Marburger Bund-Mitgliedes, dass für geleistete Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst Zusatzurlaub nach § 21 gewährt werden muss. „Dieser Anspruch besteht unabhängig neben dem finanziellen Ausgleich im Entgelttarifvertrag“, erläutert Rechtsanwalt Dieck.

    Jetzt Zusatzurlaub beantragen

    Ärztinnen und Ärzte in den Asklepios-Häusern sollten nun Ihren Zusatzurlaub beantragen. Dieser muss nachgewährt werden, wenn die Ansprüche in der Vergangenheit gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht wurden.  Kann der zusätzliche Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht mehr für das laufende Jahr genommen werden, muss der Arbeitgeber diesen auf 2019 übertragen.

    Urlaubsanspruch sichern

    Bitte nicht vergessen: Ihre Ansprüche für Zusatzurlaub für das Jahr 2018 müssen Sie bis Ende des Monats Juni 2019 gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, damit sie gewahrt bleiben.

    Es gelten die regulären Ausschlussfristen von sechs Monaten. Wenn Sie Ihre Ansprüche nicht geltend machen, verfallen diese ersatzlos.

    So viel Zusatzurlaub steht Ihnen zu

    Wie viel Nachtarbeitsstunden Sie im Bereitschaftsdienst geleistet haben, errechnen Sie wie folgt: Die Zeit von 21 bis 6 Uhr gilt als Nachtarbeit. Es fallen für einen Bereitschaftsdienst in der Regel 9 Nachtarbeitsstunden an, die bei der Bemessung des Zusatzurlaubs zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass bereits ab 17 Bereitschaftsdiensten ein Anspruch auf einen Zusatzurlaubstag besteht.

    Gemäß § 21 TV-Ärzte Asklepios (Manteltarifvertrag) steht Ihnen zu:

    • für 150 Nachtarbeitsstunden: 1 Tag Zusatzurlaub
    • für 300 Nachtarbeitsstunden: 2 Tage Zusatzurlaub
    • für 450 Nachtarbeitsstunden: 3 Tage Zusatzurlaub
    • für 600 Nachtarbeitsstunden: 4 Tage Zusatzurlaub

    Bei Rückfragen beraten unsere Juristen Sie gern.

    Aktenzeichen:
    LAG: 5Sa235/17
    BAG: 10AZN490/18