• Nach MB-Monitor: Bürokratieabbau gefordert

    Kammerversammlung
    01.November 2022
    Hannover (swa).
    Rund zwei Wochen nach Veröffentlichung des MB-Monitors für Niedersachsen griff auch die Kammerversammlung Ende September den hohen Dokumentationsaufwand auf, der Ärzt*innen zunehmend an der Patient*innenversorgung hindert. Anhand der neuen Umfrageergebnisse verdeutlichten die MB-Vertreter*innen in der Debatte die angespannte Lage in den Kliniken.

    Mehrarbeit und Überlastung schafften Fehlerquellen, die Patient*innensicherheit habe oberste Priorität betonten die Delegierten gruppenübergreifend und appellierten in einer Resolution: „Stoppt den Kontrollwahn – beendet den Bürokratie-Irrsinn!“

    Die Tagesordnung bestimmten Themen der Ärzteversorgung Niedersachsen: Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2021 wurden vorgelegt, der Vorstand und Aufsichtsrat entlastet. Die Kammerversammlung verabschiedete Anpassungen nach Alterssicherungsordnung (ASO), u. a. der durchschnittlichen Versorgungsabgabe und des Bemessungsmultiplikators ab 1 Januar 2023. Laufende Renten aus der Grundversorgung und aufgeschobener Rentenanwartschaften sowie etwaig ruhender Waisenrenten werden erhöht.

    Für die Ethikkommission der ÄKN – Unterkommission zur Beratung anderer berufsethischer Fragen wurde ein Mitglied nachbenannt, ebenso für den Ausschuss Ärztliche Weiterbildung.

    Die Weiterbildungsordnung wurde an mehreren Stellen angepasst. Redaktionelle Anpassungen zur berufsbegleitenden Weiterbildung wurden in Hinblick auf diverse Zusatzbezeichnungen vorgenommen. Die Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie kann nun nicht mehr berufsbegleitend erworben werden, sondern muss im Rahmen der Haupterwerbstätigkeit erworben werden. Damit wird der Komplexität der geforderten Eingriffe Rechnung getragen.

    Die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin kann nun in bestimmten Fällen in 12 Monaten – vorher: 18 Monate – absolviert werden. Die niedersächsische Ärztekammer vollzieht damit im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung die Änderungen des 126. Deutsche Ärztetages in Bremen nach, die maßgeblich niedersächsische MB-Vertreter miteingebracht hatten. Wurden mindestens 12 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung absolviert, können 6 Monate auf die Zusatzbezeichnung angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Abschnitt während der Facharztweiterbildung bereits bei einer weiterbildungsermächtigten Person für die Intensivmedizin absolviert wurde.

    Verschiedene redaktionelle Änderungen gab es u. a. bei den Zusatzweiterbildungen Allergologie, Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie, Tropenmedizin, Dermatologie, Physiologie.

    Die Ärztevertreter*innen forderten außerdem Energiekostenzuschüsse für Praxen und Kliniken und beauftragten den Ärztekammervorstand, Klimaschutzmaßnahmen der Ärztekammer vorzubereiten. Neben einem schonenden Umgang mit Ressourcen soll die Energieversorgung der Kammer künftig vorzugsweise, sofern möglich, mit regenerativen Energien sichergestellt werden.