Bei einem immer weiter steigenden Beratungsbedarf seiner kontinuierlich wachsenden Mitgliederzahl kann der Landesverband mit der vorhandenen Personaldecke kaum noch seine weiteren satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen. Andere wichtige Aspekte, wie der Besuch von Betriebsversammlungen, bleiben dabei oft auf der Strecke. Die neue Beitragsordnung soll dem Landesverband ermöglichen, das Team seiner Rechtsanwälte zu verstärken.
„Bisher gehörten wir zu den wenigen Landesverbänden mit einer relativ gering ausdifferenzierten Beitragsordnung“, erläutert Geschäftsführer Sven De Noni. Das ändert sich nun. „Gerecht heißt in diesem Zusammenhang nicht nur, dass wir diejenigen mit niedrigerem Einkommen im Vergleich zu denjenigen mit höheren Einkünften entlasten wollen. Als Verband müssen wir auch berücksichtigen, wie komplex und damit arbeitsintensiv die Anliegen der jeweiligen Gruppe in der Regel für unsere Juristen sind“, erklärt De Noni.
Ebenfalls gerechter: Die Berechnung der Beiträge erfolgt künftig monats- statt bisher quartalsweise. Wer beispielsweise im Juni eintritt, muss anders als bisher nicht mehr für April und Mai mitbezahlen. Eingezogen werden die Beiträge weiterhin jährlich. Rechnungszahler zahlen auch weiterhin mehr als diejenigen, die ein SEPA-Lastschriftmandats erteilt haben. Die für alle Gruppen einheitliche Verwaltungsgebühr liegt für Rechnungszahler künftig bei 12 Euro.
Zuletzt waren die Beiträge zum Jahr 2017 angepasst worden und gehörten mit 170 Euro zu den günstigsten bundesweit. Aber auch nach der Neustrukturierung befindet sich der Landesverband selbst in den höheren Beitragsgruppen noch im bundesweiten unteren Mittelfeld.
Wer ein Neumitglied für den Landesverband Niedersachsen wirbt, bekommt auch weiterhin einen Monatsbeitrag entsprechend seiner Beitragsgruppe gutgeschrieben.
Beitragsgruppe |
Jahresbeitrag |
1. Studierende bis zur Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis |
beitragsfrei |
2.1 Angestellte Ärztinnen u. Ärzte bis zum 6. Jahr einschl. des Jahres der Approbation |
162 Euro |
2.2 Angestellte Ärztinnen u. Ärzte bis zum 6. Jahr einschl. des Jahres der Approbation |
168 Euro |
3.1 Angestellte Ärztinnen und Ärzte |
174 Euro |
3.2 Angestellte Ärztinnen und Ärzte |
210 Euro |
4. Leitende Krankenhausärztinnen u. -ärzte |
216 Euro |
5. Ärztinnen/Ärzte im Ausland, ohne Berufstätigkeit in Niedersachsen, in Elternzeit sowie Niedergelassene und Rentner |
72 Euro |