Aktives und passives Wahlrecht haben neben niedergelassenen Ärzt*innen auch die in zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren und/oder bei Vertragsärzt*innen angestellten Ärzt*innen, soweit sie insgesamt mit mindestens zwanzig Wochenarbeitsstunden im ambulanten Bereich beschäftigt sind und alle Krankenhausärzt*innen mit einer KV-Ermächtigung.
Die Vertreterversammlung ist das Parlament der ambulant tätigen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen der KVN. Sie trifft alle Entscheidungen und Regelungen, die für die KVN und ihre Mitglieder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Wahl des Vorstandes und die Besetzung zahlreicher Gremien.
Gehören Sie dazu und haben Sie Interesse an einer Kandidatur? Dann freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung.
Die Bezirksausschüsse werden in der Zeit vom 8. bis 21. Juni gewählt. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Die Wahlen zur Vertreterversammlung finden vom 1. bis 16. November statt. Bitte melden Sie sich zeitnah bei uns, wenn Sie hierfür kandidieren möchten.