„Eine Regelung zur Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal in Niedersachsen einzuführen, wäre der falsche Weg gewesen", betont Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen. „Es wäre vor allem ein völlig falsches Signal. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen haben nicht nur im Rahmen der Corona-Pandemie eine außerordentlich große Einsatzbereitschaft und hohes Engagement gezeigt. Zu keinem Zeitpunkt war es notwendig, sie zum Helfen zu zwingen - und das wird auch niemals notwendig sein. Eine solche gesetzliche Regelung wäre völlig kontraproduktiv und schlichtweg überflüssig gewesen."
Darüber hinaus plädiert der Verband für die Einführung eines Freiwilligenregisters. „Wir begrüßen die Ankündigung der Koalition, ein entsprechendes Register auf den Weg bringen zu wollen. Das wäre eine unkomplizierte und schnelle Möglichkeit, im Pandemiefall kurzfristig viele Helfende zu mobilisieren. Dies ist wesentlich sinnvoller als die zunächst beabsichtigte Regelung, die nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich völlig fragwürdig gewesen wäre", so Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen.
Der Landesverband hatte sich nach Bekanntwerden der geplanten Zwangsverpflichtungen wie auch die MB-Kammerpräsidentin Frau Dr. Martina Wenker als einer der Ersten einvernehmlich geäußert und sowohl in der Presse sowie in diversen Schreiben gegen die Gesetzesänderung stark gemacht.
So war zunächst ein eigener Brief des MB Niedersachsen an die Mitglieder der Landesregierung und des Landtags in Niedersachsen gegangen, gefolgt von einem gemeinsamen Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und der Ärztekammer Niedersachsen zusammen mit einer Reihe anderer Verbände an die Abgeordneten des Landtags sowie an die entsprechenden Niedersächsischen Ministerien.
Fotos von Hans Martin Wollenberg, 1. Vorsitzender Marburger Bund Niedersachsen, und Andreas Hammerschmidt, 2. Vorsitzender Marburger Bund Niedersachsen, finden Sie anbei zum Download. Die Bilder sind zum Abdruck im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung freigegeben.
- 2020-06-05 PM_Verzicht_auf_Zwangsverpflichtung.pdf(178.8 KB, PDF)