„Das Gesetz muss die Patient*innen schützen. Sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen müssen wir größtmögliche Sorge dafür tragen, dass die Menschen, die sich uns anvertrauen, nicht durch unser Verschulden in Gefahr geraten“, erklärt Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen. „Daher begrüßen wir ausdrücklich die deutliche Positionierung unseres niedersächsischen Ministerpräsidenten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Wer sich entscheidet, mit vulnerablen Gruppen zu arbeiten, trägt damit auch die Verantwortung, diese zu schützen. Die Politik wiederum muss dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.“
Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen verdeutlicht: „Gerade im Umgang mit Patient*innen und Bewohner*innen ist es nicht immer möglich, alle AHAL-Regeln einzuhalten. Umso wichtiger ist es daher, dass Ärzt*innen und Pflegekräfte sich und ihr berufliches Umfeld vor einer Covid-19-Infektion schützen, indem sie sich impfen lassen. Wir bitten alle, die dies noch nicht getan haben, möglichst schnell ihren Impfschutz zu vervollständigen. Es sind inzwischen genug Impfstoffe verfügbar, die hierfür genutzt werden können.“
Die Hauptversammlung des Marburger-Bund-Bundesverbandes hatte bereits im November die Einführung einer berufsbezogenen Covid-19-Impfpflicht für Personen gefordert, die in medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen und Kindertagesstätten tätig sind.
Fotos der Vorsitzenden stellen wir Ihnen in druckfähiger Auflösung unter www.marburger-bund.de/niedersachsen/presse-service bereit.