Aus unserer Sicht besteht kein Zweifel daran, dass die niedersächsische Ärzteschaft eine unabhängige Judikative schätzt und für unverzichtbar hält.
Die Entscheidung des OVG Lüneburg ist zu respektieren, auch wenn wir uns inhaltlich eine andere Entscheidung gewünscht hätten. Wir hätten eine 2G-Regel im Einzelhandel für weiterhin sinnvoll erachtet, zumal diese in anderen Bundesländern durch Gerichte für zulässig erklärt wurde. Die Landesregierung hat mit der Einführung der FFP2-Maskenpflicht aus unserer Sicht folgerichtig gehandelt. FFP2-Masken leisten einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung der Infektionsübertragung.
Wir bitten alle Menschen in Niedersachsen darum, die Maßnahmen zum Infektionsschutz zu respektieren, Masken zu tragen, Abstand zu halten, Kontakte zu reduzieren und sich impfen zu lassen.
Hintergrund: In einem Interview mit „Die Welt“ hatte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg kritisiert, im Rahmen derer die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt wurde. Gegenüber der Zeitung erklärte Montgomery: „Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“.