Rechtsanwalt Christian Dieck vom Marburger Bund Niedersachsen bezeichnet den vorliegenden Abschluss als „längst überfälligen Schritt“ und erläutert: „Bislang profitierten die Ärzt*innen am Klinikum Wilhelmshaven nach dem Haustarifvertrag erst 7 Monate nach ihren Kolleg*innen an kommunalen Krankenhäusern von Entgeltanpassungen. Für frühere Entgeltsteigerungen analog zum TV-Ärzte/VKA waren sie bisher auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen.“
Mit dem vorliegenden Abschluss wird diese Praxis beendet. „Endlich gilt am Klinikum Wilhelmshaven: Ärzt*innen werden offiziell und verbindlich auf dem Niveau des TV-Ärzte/VKA vergütet und erhalten damit zur gleichen Zeit das gleiche Gehalt wie ihre Kolleg*innen an kommunalen Krankenhäusern“, betont Rechtsanwalt Dieck.
Die Regelungen umfassen die
• rückwirkende Anhebung der Entgelte ab dem 1. Oktober 2021 um 3,35 Prozent (bereits freiwillig durch den Arbeitgeber umgesetzt).
• rückwirkende Erhöhung der Entgelte ab dem 1. Juli 2023 um 4,8 Prozent.
• Zahlung eines Inflationsausgleichs, angeglichen an die Regelungen des TV-Ärzte/VKA (bereits freiwillig umgesetzt).
In den nächsten Tarifverhandlungen soll über eine weitere Anhebung der Entgelte ab dem 1. April 2024 und die Anpassung von Zuschlägen sowie Begrenzung von Bereitschaftsdiensten verhandelt werden.
„Unser Ziel bleibt es, alle Regelungen des TV-Ärzte/VKA am Klinikum Wilhelmshaven umzusetzen. Wir sind zuversichtlich und sehen den Arbeitgeber auf dem richtigen Weg“, erklärt Rechtsanwalt Christian Dieck.