„Das Urteil zeigt, dass der dauerhafte Entzug der Fachbereichsleitung nicht zulässig war. Das Verwaltungsgericht hat an mehreren Stellen die Befristung der Maßnahme betont. Das bedeutet für uns, dass Mustafa Yilmaz die Leitung des Fachbereichs wieder übertragen werden muss.
Ein Fachbereich Gesundheit und erst recht ein Gesundheitsamt gehören unter ärztliche Leitung. Wir beobachten bundesweit, dass in Gesundheitsämtern zunehmend nicht-ärztliche Leitungen eingesetzt werden – teilweise aus Personalmangel, teilweise aus politischen Gründen. Das ist weder sachgerecht, noch fachlich angemessen.
Für uns steht außer Frage, dass der Fachbereich Gesundheit wie das Gesundheitsamt selbst unter ärztliche Leitung gehören. Das gilt auch für die Region Hannover. Wir erwarten, dass hier jetzt Klarheit geschaffen wird.“
Hintergrund:
Während der Corona-Pandemie hatte die Region Hannover den Fachbereich Gesundheit umstrukturiert. Dem bisherigen Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Mustafa Yilmaz, wurde die Fachbereichsleitung entzogen. Stattdessen sollte er lediglich das Gesundheitsamt der Region Hannover leiten. Der Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen hatte gegen diese Entscheidung und für eine „amtsangemessene Beschäftigung“ geklagt. Yilmaz hatte im Juni 2020 seine Überlastung gegenüber der Region Hannover gezeigt.
Zum Verwaltungsgerichtsurteil Dr. Mustafa Yilmaz ./. Region Hannover
Pressemitteilung
Statement
19.März
2021
"Wir erwarten, dass hier jetzt Klarheit geschaffen wird“, erklären Hans Martin Wollenberg und Andreas Hammerschmidt