„Wir müssen Lösungen finden, wie wir die Bevölkerung ohne Zeitverzug impfen können“, verlangt Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen. „Zunehmend wird aus den Impfzentren berichtet, dass diese nicht vollständig ausgelastet sind oder Termine nicht wahrgenommen werden. Wir können es uns nicht leisten, dass Impfstoff ungenutzt bleibt oder sogar verfällt“, macht Wollenberg deutlich.
Bund und Länder hatten am Mittwoch vereinbart, in Kürze Impfungen auch bei Haus- und Fachärzten in Praxen und medizinischen Versorgungszentren zu ermöglichen. Im zweiten Quartal sollen auch Betriebsärzte eingebunden werden.
„Das ist ein Weg, um die Impf-Geschwindigkeit deutlich zu erhöhen“, begrüßt Wollenberg. „Wir plädieren für Bürokratieabbau, einfachere Terminvergabe, logistische Unterstützung und eine geklärte Finanzierung, um diese weiter zu befördern. Wir müssen alles tun, um die dritte Welle einzudämmen. Der Impfstoff muss zu den Menschen.“
Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, hält eine Einbeziehung der Krankenhäuser für denkbar. „Es sollte geprüft werden, ob Patientinnen und Patienten während eines stationären Aufenthaltes geimpft werden können, sofern dies medizinisch im Rahmen des Krankheitsverlaufes vertretbar ist. Hier gibt es genügend Menschen, die auch in hohen Prioritätsstufen der Impfreihenfolge sind.“
Der Marburger Bund Niedersachsen hält es für denkbar, dass mobile Impfteams Impfaktionen an den Krankenhäusern vornehmen, wenn diese in Senioren- und Pflegeheimen abgeschlossen sind.
„Die Voraussetzung muss sein, dass die Krankenhäuser logistisch unterstützt werden und die Finanzierung geklärt ist. Das Personal muss das zudem leisten können und darf nicht zusätzlich belastet werden“, verdeutlicht Hammerschmidt.
Hammerschmidt wirbt für Vertrauen in die bestehenden Impfstoffe. „Sie schützen sehr effektiv und zuverlässig vor schweren Verläufen und Todesfällen. Das gilt auch für den Astra-Zeneca-Impfstoff.“
Der Marburger Bund Niedersachsen plädiert für Nachrücklisten, wenn Impftermine nicht wahrgenommen werden. „Es muss klar sein, wer dann kurzfristig den Impfstoff erhalten kann. Ein verfallener und nicht genutzter Impfstoff hilft niemandem“, betont Hammerschmidt.