Stolpern Sie immer wieder über diese Fragen und Herausforderungen?
- Mit welchem Gehalt kann ich rechnen?
Feststehende Gehaltsempfehlungen gibt es praktisch nicht und viele Arbeitgeber zahlen weniger, als es die Gehaltstabellen zum TV-Ärzte/VKA, der als eine Art „Leitwährung“ gilt, ausweisen.
- Welche Perspektiven habe ich mit Blick auf mein Gehalt?
Die meisten Arbeitgeber im ambulanten Bereich sind nicht tarifgebunden. In den Arbeitsverträgen fehlt üblicherweise eine Regelung zur Dynamisierung des Gehalts.
- Überstunden fallen an. Und jetzt?
Eine Regelung hierzu sucht man in vielen Arbeitsverträgen vergebens. Auch Freizeitausgleich oder Überstundenzuschläge werden selten thematisiert.
Einige Themen begegnen uns in der täglichen Beratung mit ambulant angestellten Ärzt*innen aus Einzelpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften besonders häufig. Unser Rechtsanwalt Rainer Kirchhoff gibt Ihnen die wichtigsten Informationen und hilfreiche Tipps dazu und geht auf die Fragen ein, die Sie rund um Ihr Arbeitsverhältnis besonders beschäftigen.
Die Veranstaltung richtet sich an ambulant angestellte Ärzt*innen aus Niedersachsen und solche, die es werden wollen.
Die Teilnahme ist kostenfrei und auch offen für Nicht-Mitglieder!
Wir freuen uns, wenn Sie diese Termininfo auch an interessierte Kolleg*innen weiterleiten.
Eine Anmeldung unter service@mb-niedersachsen.de ist Voraussetzung für die Teilnahme. Den Teilnahme-Link senden wir Ihnen rechtzeitig zu.