Das Mitglied hatte den Landesverband Niedersachsen um Hilfe bei Überprüfung seiner Überstunden-Zahl und der daraus resultierenden Vergütung gebeten.
Nach Ansicht des Landesverbandes Niedersachsen durfte der Arbeitgeber nicht im Nachhinein Pausenzeiten von den geleisteten ungeplanten Überstunden in Abzug bringen. Dies wurde nun durch zwei Instanzen bestätigt.
Marburger-Bund-Juristen helfen
Kommt Ihnen das Problem bekannt vor? Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber möglicherweise auch in Ihrem Fall ungerechtfertigt Pausen abgezogen hat, die zu einer geringeren Überstunden-Zahl führen. Die Juristen Ihres Marburger-Bund-Landesverbandes beraten Sie hierzu.
Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, informieren wir Sie über weitere Details.