Die Personalvorgaben für den ärztlichen Dienst sollten an der notwendigen Facharztkompetenz in den jeweiligen Krankenhausabteilungen geknüpft sein. Nur so könne eine hohe Qualität der Versorgung durchgehend sichergestellt werden. „Wenn sowohl der Chefarzt als auch seine Stellvertretung über die erforderliche Qualifikation in dem jeweiligen Fachgebiet verfügen, kann auch gewährleistet werden, dass die nachgeordneten Ärztinnen und Ärzte entsprechend weitergebildet werden. Die Realität in den saarländischen Kliniken sieht aber zum Teil anders aus. In der Regel verfügt nur der Chefarzt mit Weiterbildungsbefugnis über die entsprechende Facharztqualität, regelhaft aber nicht sein Stellvertreter, so dass die Facharztweiterbildung in vielen Abteilungen nur sporadisch stattfinden kann und es oft auch zwangsläufig an einer weiterbildungsrelevanten Patientendichte mangelt“, sagte Hardt.
Der Marburger Bund Saar bietet der Gesundheitsministerin weiterhin an, die mit der Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes verbundenen Fragen im Dialog mit der Vertretung der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den saarländischen Kliniken zu erörtern. „Personalvorgaben gibt es bereits in Berlin, Bremen oder Hamburg. Das Saarland muss für Ärztinnen und Ärzte attraktiv bleiben, da wir schon jetzt eine sehr hohe Fluktuation feststellen und es immer mehr Ärztinnen und Ärzte aus dem Saarland wegzieht. Dies hat auch mit der fehlenden Facharzt-Weiterbildung in den Abteilungen zu tun. Wir dürfen uns in diesem Punkt nicht abhängen lassen, sonst ist die Qualität der Patientenversorgung in den Kliniken akut gefährdet“, warnte der Landesverbandsvorsitzende des Marburger Bundes.