• Verjährung beachten

    30.November 2017
    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit dem Jahresende die Verjährung von Ansprüchen droht.

    Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Am Ende des Jahres 2017 verjähren daher mögliche Ansprüche aus dem Jahr 2014.

    Sollten Sie dahingehend rechtliche Beratung und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 14.12.2017 an unsere Geschäftsstelle.

    Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle vom 23.12.2017 bis zum 01.01.2018 telefonisch nicht erreichbar ist. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Mail@mb-saar.de

    Der MB Saar wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit!