• Verjährung beachten

    Verjährungsfrist
    29.November 2018
    Saarbrücken
    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit dem Jahresende die Verjährung von Ansprüchen droht.

    Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Am Ende des Jahres 2018 verjähren daher mögliche Ansprüche aus dem Jahre 2015.

    Sollten Sie dahingehend rechtliche Beratung und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 13.12.2018 an unsere Geschäftsstelle.

    Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle vom 20.12.2018 bis zum 01.01.2019 telefonisch nicht erreichbar ist. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Mail@mb-saar.de

    Der Landesverband Saar wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit.