„Die gesetzliche Regelung sieht vor, allen Beschäftigen in Krankenhäusern, die infolge der Pandemie besonders belastet waren, eine Prämie als einmalige Sonderleistung auszuzahlen – dazu gehört auch die Honorierung der Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund der Versorgung von Covid-19-Patienten besonders belastet waren“, appelliert Michael Wessendorf, Vorsitzender des Marburger Bundes Schleswig-Holstein. „Wie auch andere Berufsgruppen, haben Ärztinnen und Ärzte unzählige Überstunden geleistet und sind an ihre Belastungsgrenze gegangen. Lange Zeit haben die Kolleginnen und Kollegen umgeimpft ihre eigene Gesundheit für die Patienten riskiert. Diese Ärztinnen und Ärzte nun wiederholt von einer Corona-Prämie auszuschließen, ist nicht akzeptabel. Besonders für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die noch am Anfang ihrer Berufs- und Gehaltsentwicklung stehen, ist das Ausgrenzen bei der Corona-Prämie ein Affront.“
Der Marburger Bund Schleswig-Holstein hat mit einem Schreiben die schleswig-holsteinische Krankenhäuser und ihre Mitarbeitervertretungen aufgefordert, sämtliche Berufsgruppen bei der Corona-Prämie zu berücksichtigen. „Die Corona-Prämie ist ein Zeichen von Klinikbetreibern, dass sie die in der Pandemie geleistete Arbeit aller ihrer Mitarbeiter würdigen und wertschätzen. Diese Chance sollten die Arbeitgeber nicht ungenutzt lassen“, kommentiert Michael Wessendorf.
Nach einer Aufstellung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) stehen in Schleswig-Holstein 17 anspruchberechtigten Krankenhäusern insgesamt mehr als 6,5 Millionen Euro an Prämienvolumen zur Verfügung.