• Weiterbildung

    Mit unserem Weiterbildungsservice, wichtigen praktische Informationen und Handreichungen, begleiten wir Sie in den Berufseinstieg und während der gesamten wichtigen Phase Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Darüber hinaus steht Ihnen unser "Junges Netzwerk" als Ansprechpartner für Fragen in der Weiterbildung zur Verfügung.
    Junges Netzwerk

    Unser "Junges Netzwerk" setzt sich für eine gute Weiterbildung in Schleswig-Holstein ein. Der Arbeitskreis ist offen für alle interessierten Ärztinnen und Ärzte, die sich in Weiterbildung befinden.

    Um in den Verteilerkreis für Einladungen aufgenommen zu werden, genügt eine E-Mail an: 
    jungesnetzwerk@marburger-bund-sh.de

    Ansprechpartnerin ist Julienne Haas, Ärztin in Weiterbildung am UKSH Campus Kiel

    Rechtsberatung

    Unsere Juristen Sie auch in allen rechtlichen Fragen rund um die Facharztweiterbildung und geben Ihnen über landspezifische Regelungen und Besonderheiten kompetent Auskunft.

    Broschüren

    Einen Überblick über die Grundlagen und den praktischen Ablauf der Weiterbildung zur Fachärztin/Facharzt erhalten Sie mit der Marburger Bund-Broschüre „Weiterbildung“.

    Merkblätter

    Der Marburger Bund erarbeitet zu juristischen Fragen rund um die Weiterbildung Merkblätter, die für Mitglieder des Marburger Bundes in der MBZplus App erhältlich sind oder beim Landesverband angefordert werden können.

    MB-Standard-Anstellungsvertrag

    Klare vertragliche Regelungen für Ärzte in der ambulanten Weiterbildung
    Mit dem Standard-Anstellungsvertrag will der Marburger Bund Ärztinnen und Ärzte unterstützen, die eine Weiterbildung zum Facharzt in entsprechend qualifizierten Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren anstreben. Das Vertragsmuster bietet auch den ambulanten Arbeitgebern die Gewähr, Regelungen zu treffen, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Inhalt des Standardvertrages sind die allgemeinen Arbeits- und Vergütungsbedingungen für die Anstellung eines sich weiterbildenden Arztes im ambulanten Bereich. Die Regelungen zur Vergütung entsprechen den neuen gesetzlichen Vorgaben in § 75a SGB V und stellen die erforderliche dynamische Bindung an die im Krankenhaus übliche Vergütung sicher.