Durch das KHZG werden in den nächsten drei Jahren insgesamt 4,3 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt, um den Krankenhäusern ein „digitales Update“ zu verschaffen. Die AG Digitaler Wandel des Marburger Bundes hat sich deshalb in den vergangenen Wochen mit Unterstützung des Health Innovation Hub des Bundesministeriums für Gesundheit intensiv mit den im KHZG genannten Fördertatbeständen auseinandergesetzt. Es wurden Felder definiert, die unmittelbar zu einer Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Versorgung beitragen oder auch Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende von zeitraubenden und fehleranfälligen (Doppel-)Dokumentationsaufgaben entlasten.
Das Ergebnis ist eine Handreichung mit fünf Handlungsfeldern der Digitalisierung. Als vorrangig förderungswürdig werden folgende Bereiche eingestuft: Notaufnahme, Behandlungsdokumentation, Medikationsmanagement, Betten- und Ressourcenplanung sowie Telemedizin. „Mit dieser Handreichung können sich Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken aktiv in die hausinterne Diskussion um die Auswahl der Förderprojekte einbringen. Letztlich hängt der Erfolg neuer IT-Lösungen wesentlich davon ab, ob die Anwenderinnen und Anwender darin einen echten Fortschritt erkennen oder lediglich eine zusätzliche Belastung ihrer Arbeit“, sagte PD Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.
Digitale Brücken bauen
Handreichung
18.März
2021