Die Ärztegewerkschaft will durch eine Reform der Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst eine bessere Planung der Dienste, klare Höchstgrenzen und zwei freie Wochenenden im Monat tarifvertraglich festschreiben. Ein zentraler Punkt dabei ist die Arbeitszeitdokumentation, die in vielen Krankenhäusern von pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit geprägt ist. Der Marburger Bund fordert daher, dass die Anordnung von Bereitschaftsdienst zukünftig nur unter der weiteren Voraussetzung zulässig ist, dass die Arbeitszeiterfassung automatisiert, manipulationsfrei und durch vom MB lizensierte Systeme erfolgt.
Im Hinblick auf die weitere Tarifentwicklung fordert der Marburger Bund eine lineare Gehaltserhöhung um fünf Prozent und die tarifvertragliche Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Grundvoraussetzung für die Tarifeinigung ist eine Tarifsicherungsklausel, mit der eine Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausgeschlossen werden kann.
„Die Geduld unserer Mitglieder ist nicht unendlich. Wir wissen aus vielen Rückmeldungen der Basis, dass es eine klare Erwartung gibt: Die Gesamtarbeitslast, insbesondere im Bereitschaftsdienst, muss sinken. Es darf auch die Arbeitgeber nicht gleichgültig lassen, dass ein wachsender Teil der Ärztinnen und Ärzte eine Vollzeittätigkeit nicht mehr ertragen kann und einen Teilzeitvertrag als Ausweg sieht. Jetzt, in dieser Runde, muss sich etwas ändern. Die VKA sollte sich im Klaren darüber sein, dass wir aktionsbereit und aktionswillig sind, wenn bei den Verhandlungen keine echten Fortschritte erzielt werden können“, bekräftigte Henke.
Hintergrund-Informationen des Marburger Bundes zur Tarifrunde 2019 mit den kommunalen Arbeitgebern:
www.vka-tarifrunde.de
Einigung oder Zuspitzung
3. Runde der Tarifverhandlungen zwischen Marburger Bund und VKA
11.März
2019