PJ-Studierende werden in der Klinik als „Vollzeitkräfte“ eingesetzt und übernehmen regelmäßig Tätigkeiten, mit denen sie den Klinikablauf unterstützen. Sie haben somit ein Recht auf eine gute Lehre und eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Eine einheitlich geregelte Aufwandsentschädigung ermöglicht zudem einen geeigneten Weg für einen reinen Qualitätswettbewerb der Ausbildungsstätten im Praktischen Jahr, da kein finanzieller Wettbewerb möglich ist.
In Schleswig-Holstein haben bereits viele akademische Lehrkrankenhäuser eine PJ-Aufwandsentschädigung eingeführt, aber das UKSH weigert sich bisher, obwohl sich die Fachschaftsvertreter vehement dafür eingesetzt und am Campus Kiel sich alle Klinikdirektoren dafür ausgesprochen haben. Auch ein persönliches Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Jens Scholz konnte die ablehnende Haltung nicht aufweichen. Deshalb fordern wir das UKSH nochmals auf, endlich an beiden Standorten Kiel und Lübeck, eine PJ-Aufwandsentschädigung einzuführen. Die Universität sollte mit gutem Beispiel vorangehen, nicht zuletzt um die beiden Wissenschaftsstandorte zu stärken und für angehende Mediziner interessant zu machen. 26 von 38 Universitätskliniken bundesweit zahlen bereits eine PJ-Aufwandsentschädigung.
Ebenso fordern wir die Politik auf, im Aufsichtsrat des UKSH Lösungen zu unterstützen. Wir werden die Gespräche mit den zuständigen Politikern fortführen und unsere Expertise zur Verfügung stellen."