• Marburger Bund erzielt Tarifeinigung

    Sana Kliniken
    29.März 2018
    In der dritten Runde ihrer diesjährigen Tarifverhandlungen haben sich der Marburger Bund und die Sana Kliniken AG gestern Abend auf Eckpunkte zu einem neuen Tarifvertrag geeinigt. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte in dem privaten Klinikkonzern steigen in drei Stufen um insgesamt 5,3 Prozent: rückwirkend ab 1. Januar 2018 um 2,3 Prozent, ab 1. April 2019 um weitere 2,0 Prozent und ab 1. Januar 2020 nochmals um 1,0 Prozent. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2020.

    Besonders schwierig gestaltete sich die Korrektur der unterdurchschnittlichen Bereitschaftsdienstbewertung im Sana-Ärztetarifvertrag. Im Ergebnis wurde erneut eine Verbesserung erreicht: Die Bereitschaftsdienstbewertung steigt ab 1. Januar 2019 in der Bereitschaftsdienststufe I (Arbeitsbelastung 0 % bis 40 %) auf 70 Prozent; in der Bereitschaftsdienststufe II (Arbeitsbelastung mehr als 40 % bis 49 %) steigt die Bewertung auf 80 Prozent.

    „Wir haben damit zwar noch nicht das Niveau unseres Tarifvertrages im öffentlichen Dienst erreicht, unter Berücksichtigung der analog der Gehälter steigenden Bereitschaftsdienst-Stundensätze und der im Sana-Tarifvertrag höheren Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeitszeit stellt dies aber einen tragfähigen, vernünftigen Kompromiss dar“, sagte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.

    Darüber hinaus ist es gelungen, durch Erweiterung der Gehaltsmatrix die langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven für Fachärzte mit der Schaffung einer 6. Stufe in der Entgeltstufe Ä2 zu verbessern. Ab 1. Januar 2019 wird in dieser Entgeltgruppe für Ärzte nach 13-jähriger fachärztlicher Tätigkeit eine zusätzliche Vergütungsstufe eingefügt. Dies trägt nun auch für den Sana-Konzern der Tatsache Rechnung, dass das Krankenhaus sich für angestellte Ärztinnen und Ärzte zu einem Dauerarbeitsplatz entwickelt hat.

    Mit der Sana Kliniken AG wurden weiterhin Vereinbarungen getroffen, die unabhängig vom Tarifeinheitsgesetz die Anwendung des Marburger Bund-Tarifvertrages sicherstellt.

    Die gestrige Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die jeweils zuständigen Gremien beider Seiten.