• Marburger Bund-Forderung umgesetzt: Erste Facharztprüfung gebührenfrei

    Ärztekammer ändert Gebührenordnung zum Januar 2019
    29.November 2018

    Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat die Änderung der Gebührenordnungim Rahmen der Weiterbildung beschlossen. Ab Januar nächsten Jahres wird die erste Facharztprüfung gebührenfrei sein. Die Ärztekammer setzt damit eine Forderung des Marburger Bundes Schleswig-Holstein um. Die Ärztegewerkschaft hatte bereits im Wahlkampf um die Neubesetzung der Delegierten in der Kammerversammlung die kostenfreie, erste Facharztprüfung gefordert.

    „Der Beschluss zeigt, dass wir unser Motto ‚Machen statt meckern’ ernst nehmen und mit Leben füllen“, sagt Dr. Joachim Schur, Vizevorsitzender des Marburger Bunds Schleswig-Holstein. „Dass die erste Facharztprüfung künftig gebührenfrei ist, bedeutet eine kleine finanzielle Entlastung für die jungen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Für uns ist die Freistellung von der Gebühr aber auch wichtig, weil somit der erste, nachhaltige und nachwirkende Kontakt der jungen Kolleginnen und Kollegen mit der ärztlichen Selbstverwaltung nicht gleich von einer Geldforderung geprägt ist. Wenn wir den ärztlichen Nachwuchs motivieren wollen, sich für die ärztliche Selbstverwaltung zu begeistern, sollte der Erstkontakt nicht von Gebühren geprägt sein.“
     
    In Deutschland ist die Spezialisierung in der Medizin die Ausbildung zum Facharzt. Sie dauert fünf bis sechs Jahre und findet in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen statt, die ausbilden dürfen. Anschließend erfolgt die sogenannte Facharztprüfung bei der Landesärztekammer. Bisher erhob die Ärztekammer Schleswig-Holstein einen Betrag von 195 Euro für die erste Facharztprüfung. Im Jahr 2017 absolvierten rund 700 Ärztinnen und Ärzte ihre Facharztprüfung in Schleswig-Holstein.