In wesentlichen Punkten gibt es die vom Marburger Bund geforderten Verbesserungen. So haben die Ärzte mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 grundsätzlich höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat zu leisten. Zusätzlich darf einmal im Quartal ein fünfter Dienst angeordnet werden. Wie auch im Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Kliniken sind mehr Bereitschaftsdienste nur dann zu leisten, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. „Eine Ausnahme entwertet nicht die Regel. Durch die neue Höchstgrenze haben Ärztinnen und Ärzte erstmalig einen klaren Anspruch auf zahlenmäßige Begrenzung ihrer Dienste bezogen auf den jeweiligen Kalendermonat“, erklärte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.
Eine vergleichbare Regelung gilt künftig für Wochenenddienste in der Zeit von Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Sie führt dazu, dass gegenüber Ärztinnen und Ärzten nur an zwei Wochenenden im Monat Arbeitsleistung (Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) angeordnet werden darf. Entsprechend der Regelung zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste kann darüber hinaus pro Quartal an einem weiteren Wochenende die Anordnung von Arbeitsleistung erfolgen. Einigkeit erzielten beide Seiten auch bei den Regelungen zur Dienstplangestaltung. Dienstpläne müssen nunmehr spätestens sechs Wochen im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit finanziellen Sanktionen belegt.
„Natürlich hatten wir auch nach dieser Tarifrunde noch weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt. Bei der Arbeitszeiterfassung ist analog zu der letztjährigen Übereinkunft mit den kommunalen Arbeitgebern eine echte Zeitenwende gelungen. Das von uns geforderte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit‘ ist nunmehr auch im Tarifvertrag der Uniklinik-Ärzte fest verankert“, hob Botzlar hervor. Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind vom 1. Juli 2020 an vollständig durch elektronische oder andere ebenso genaue Verfahren zu erfassen. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.
Wie schon in zurückliegenden Tarifrunden mit anderen Arbeitgeberverbänden, hat der Marburger Bund auch mit der TdL eine Regelung vereinbart, die eine Verdrängung des Ärzte-Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt. Für den MB ist mit dieser Tarifsicherung eine Grundbedingung erfüllt, ohne die es keine Einigung hätte geben können.
Die Gehälter der Uniklinik-Ärzte erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 erneut um 2,0 Prozent.
Marburger Bund und TdL vereinbaren Tarifabschluss
Ärzte in Unikliniken: neue Höchstgrenzen für Dienste, mehr Planungssicherheit, bessere Arbeitszeiterfassung und 6,5 Prozent mehr Gehalt in drei Stufen
10.März
2020