„Während der Corona-Pandemie ist zwar die öffentliche Wertschätzung für pflegerisches und ärztliches Personal gestiegen und wird immer wieder betont, doch es scheint bei einem Lippenbekenntnis zu bleiben, da die ärztliche Expertise auf politischer Ebene weiterhin unterschätzt wird. Zudem hätte die von der Landesregierung vielfach gepriesene „Systemrelevanz“ des pflegerischen und ärztlichen Personals echte Anerkennung gefunden, wenn als Ziel der Krankenhauspolitik die Gewährleistung einer patienten- und aufgabengerechten Personalausstattung bei den Ärztinnen und Ärzten und bei den Pflegenden im Gesetz verankert gewesen wäre.
Dass allein Kostenträger und Leistungserbringer unmittelbar beziehungsweise mit Stimmrecht im Landeskrankenhausausschuss vertreten sind, ist für uns unverständlich. Kostenträger und Leistungserbringer verfolgen ihre eigenen, auch legitimen wirtschaftlichen Interessen. Hieraus erklärt sich auch die Beteiligung der niedergelassenen Ärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung zur Gestaltung der Krankenhausstruktur. Um jedoch die alleinige durch wirtschaftliche Interessen geprägte Einflussnahme zu verhindern, ist es unabdingbar Krankenhausärztinnen und -ärzte zu beteiligen. Das neue Landeskrankenhausgesetz wird nun aber zum Demotivationsprogramm für Krankenhausärzte und ihre Standesvertretungen. Wir werden die Politik beim Wort nehmen, die heute verkündet hat, dass sie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis genau im Blick behalten wird, um eventuelle Nachbesserungen vornehmen zu können."