Von den fast 100 Krankenhäusern im Land nehmen rund zwei Drittel an der Notfallversorgung teil. In den vergangenen Jahren sind die Patientenzahlen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser bis zu 10 Prozent gestiegen. Dabei lassen sich diese Steigerungen nicht alleine auf den demografischen Wandel zurückführen. Zunehmend kommen Patienten als Selbstvorsteller in die Notaufnahmen, da sie dort eine effizientere Behandlung erwarten. Um in den Notaufnahmen besser unterscheiden zu können, ob es sich um einen ambulanten oder stationären Notfall handelt, sollte ein einheitliches Triage-System (System zur Ersteinschätzung der Patienten nach ihrer Behandlungsdringlichkeit) verwendet werden, um so im Sinne einer integrativen Notfallversorgung unnötige Ressourcen zu binden. Erst nach der Triage kann entschieden werden, ob der Patient ambulant behandelt werden kann oder stationär.
Der bereits an vielen Krankenhäusern angesiedelte ärztliche Bereitschaftsdienst, der sich darum kümmert, dass Patienten in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden können, muss auch in Schleswig-Holstein noch stärker beworben werden, um die Notfallambulanzen zu entlasten. Notwendig ist auch eine bessere Patientensteuerung in die richtige Versorgungsstruktur und eine gerechte Verteilung der Arbeitslast. Dabei müssen digitale Möglichkeiten der Vernetzung zwischen ambulantem und stationärem Bereich genutzt werden, so dass bei Übergabe des Patienten von einem in den anderen Sektor der gesamte Notfallbehandlungsablauf zur Verfügung stehen. Der Versuch der Patientensteuerung über eine Gebühr ist der falsche Weg. Das ist mit noch mehr Bürokratie verbunden und hält den Patienten nicht davon ab, die Notaufnahme der Krankenhauses aufzusuchen. Das hat bereits die Praxisgebühr gezeigt, die die Zahl der Facharztbesuche im ambulanten Bereich senken sollte.
Unsere neue schleswig-holsteinische Landesregierung wird die Aufgabe haben, die Finanzierung der Notfallversorgung mit zu unterstützen und extrabudgetäre Mittel zur Verfügung zu stellen. Denn eine Finanzierung allein aus Mitteln der bisherigen Vergütungssysteme ist nicht ausreichend. Aufgrund der seit Jahren unzureichenden Investitionsfinanzierung des Landes ist es auch in der Ausstattung von Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu einem Investitionsstau gekommen.
Hintergrund:
In einer Notfallsituation stehen dem Patienten in Schleswig-Holstein verschiedene Ansprechpartner und Einrichtungen zur Verfügung:
- Notfallrettung
Die Notfallrettung ist als Teil des Rettungsdienstes gesetzlich im Rahmen der Daseinsvorsorge in jedem Bundesland geregelt. Der Rettungsdienst leistet in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe. Bei Notfällen wie Bewusstlosigkeit, Herzinfarkten, akuten Blutungen und Vergiftungen ist umgehend der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu alarmieren.
- Ärztlicher Notdienst der niedergelassenen Ärzte
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist Teil des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen für dringende ärztliche Hilfe außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Die Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist erreichbar unter der bundesweit einheitlichen Notdienstnummer 116117. Montag, Dienstag, Donnerstag 18 bis 8 Uhr am Folgetag. Mittwoch und Freitag 13 bis 8 Uhr am Folgetag. Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags.
- Notaufnahme der Krankenhäuser
Die Notaufnahme ist als Teil der Notfallversorgung eine meist rund um die Uhr geöffnete Anlaufstelle im Krankenhaus zur medizinischen Akutversorgung.
- Eckpunktepapier Notfallversorgung MB 2017(123.6 KB, PDF)