• Neues Online-Angebot: Marburger Bund Schleswig-Holstein berät junge Ärztinnen und Ärzte

    Video-Clip
    03.März 2017
    Wenn man den ersehnten Job bekommt, ist die Freude groß. Bei aller Euphorie über die Jobzusage darf allerdings nicht vergessen werden, den Arbeitsvertrag gründlich zu lesen. Doch worauf ist aus rechtlicher Sicht beim Arbeitsvertrag zu achten?

    Was ist eine Opt-Out-Vereinbarung? Ist die zeitliche Befristung rechtens? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.

    Im Marburger Bund Schleswig-Holstein gibt Verbandsjurist Daniel Arp Antworten zu diesen Fragen und wichtige Hinweise zum ersten Arbeitsvertrag. Eine kurze Zusammenfassung ist online zu sehen in einem Videoclip.

    Insgesamt 40 Juristen des Marburger Bundes prüfen kostenfrei die Arbeitsverträge ihrer Mitglieder in den jeweiligen Landesverbänden. Darüber hinaus helfen sie mit wichtigen Tipps Bewerbern in einem persönlichen Gespräch weiter, beispielsweise mit Hinweisen zur Stellensuche und Ratschlägen für Vertragsverhandlungen.