• Prüfung der Gleichwertigkeit von Diplomen ausländischer Ärzte an zentraler Stelle bündeln

    133. Hauptversammlung
    06.Mai 2018
    Erfurt
    Der Marburger Bund fordert die Bundesländer auf, die zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) auszubauen und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen ausländischer Ärzte aus sogenannten Drittstaaten auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation zu beauftragen.

    Auch sechs Jahre nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes könnten ausländische Ärzte mit Drittstaatenabschluss vielerorts ihre Anträge auf Anerkennung ihrer Ausbildung nicht bürokratiearm bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes einreichen und bearbeiten lassen, kritisierte die 133. Hauptversammlung des größten deutschen Ärzteverbandes.

    „Will Deutschland ausländische Ärzte gewinnen und langfristig binden, muss endlich ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem etabliert werden, das eine gute medizinische Versorgung durch ausländische Ärztinnen und Ärzte sicherstellt und ihnen mehr Rechtssicherheit bietet. Dies wäre zudem ein wichtiger Schritt in Richtung Willkommenskultur“, betonten die Delegierten.

    Die zentrale Gutachtenstelle sei so auszubauen, dass sie alle Anträge auf Anerkennung ärztlicher Grundausbildungen vollständig bearbeiten und fristgerecht bescheiden könne. Dies umfasse insbesondere die Prüfung der Echtheit der eingereichten Unterlagen, die inhaltliche Begutachtung sowie die Bewertung der Berufserfahrung und anderer anerkannter Fähigkeiten und Kenntnisse, durch die Unterschiede in der Ausbildung gegebenenfalls ausgeglichen werden können. 

    Die Ärztegewerkschaft kritisierte zudem, dass ausländische Ärzte aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilweise ein Jahr auf einen Termin für ihre Kenntnisprüfung warten müssen, um ihre ärztliche Befähigung unter Beweis zu stellen. Durch die lange Wartezeit würden sie in ihrer beruflichen Integration erheblich behindert. 

    Die Länder müssten dafür Sorge tragen, dass ausländische Ärzte, die zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes ihrer ärztlichen Ausbildung eine Kenntnisprüfung ablegen müssen oder ablegen wollen, einen Termin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erhalten.