Darüber hinaus will der Marburger Bund eine angemessene Entschädigung für die kurzfristige, vom Arbeitgeber veranlasste Dienstaufnahme durchsetzen. Die jüngste Mitgliederbefragung des Verbandes (MB-Monitor 2017) hatte ergeben, dass zunehmend mehr Klinikärzte von ihrem Arbeitgeber kurzfristig zur Arbeitsleistung gebeten werden, wenn sie eigentlich dienstfrei haben. In der Regel wird dadurch aus einem freien Wochenende ein zusätzlicher Dienst an Samstagen oder Sonntagen. Diese Praxis außerplanmäßiger Inanspruchnahmen läuft dem Wunsch nach verlässlicher Dienstplangestaltung komplett zuwider.
Wie zuletzt in den Tarifverhandlungen mit den BG Kliniken wird der Marburger Bund auch in den Tarifverhandlungen mit Asklepios darauf bestehen, dass die Verdrängung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Tarifverträge aufgrund von § 4a Tarifvertragsgesetz ausgeschlossen ist. Die Forderung entspricht dem mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft verabredeten Vorgehen zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz.
Von den aktuellen Tarifverhandlungen sind die Asklepios-Kliniken des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hamburg ausgenommen. Dort gibt es einen eigenen Tarifvertrag, der vom Marburger Bund Landesverband Hamburg verhandelt wird. Die Verhandlungen über den Konzerntarifvertrag sollen am 19. Februar 2018 fortgesetzt werden.