Der Marburger Bund hatte bereits am Tag des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Tarifeinheit erhoben. Der MB begründet seine Verfassungsbeschwerde vor allem damit, dass das Tarifeinheitsgesetz im Kern einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstellt.