Die VKA wisse nun sehr genau, was die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken von dieser Tarifrunde erwarteten. Grundlegende Voraussetzung sei auch eine Tarifsicherung, die diesen Namen verdiene. „Der Marburger Bund hat in den zurückliegenden Monaten mit einer Vielzahl von Arbeitgebern rechtsverbindliche Vereinbarungen zum Schutz vor Verdrängung und Verlust des Ärztetarifvertrages als Folge des Tarifeinheitsgesetzes geschlossen. Ich hoffe, die VKA hat nunmehr verstanden, dass die bloße Erklärung der Bereitschaft, mit dem Marburger Bund Tarifverträge weiterzuentwickeln, nicht die notwendige Rechtssicherheit bietet, die für uns in jeder Hinsicht elementar ist“, sagte Lübke.
Die Tarifverhandlungen für die etwa 55.000 Ärztinnen und Ärzte in den bundesweit rund 500 kommunalen Kliniken werden am 11. März 2019 in Berlin fortgesetzt.