In den Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zum TV-Ärzte liegen unsere Positionen noch weit auseinander. Wir wollen deshalb den Arbeitgebern am Rande der nächsten Verhandlungsrunde am 4. Februar in Hannover ein deutliches Signal zukommen lassen und rufen die angestellten Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte daher auf zu einem bundesweiten
ganztägigen Warnstreik
am 4. Februar 2020
mit zentraler Kundgebung in Hannover (voraussichtlich 11:00 bis 14:00 Uhr)
Mit so vielen Ärztinnen und Ärzten wie möglich, die ihre Entschlossenheit in Hannover auf die Straße bringen, geben wir den Arbeitgebern eine klare Motivation, sich zu bewegen.
Unsere zentralen Forderungen in dieser Runde:
- Neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst
- Manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit
- Dienst an maximal zwei Wochenenden im Monat
- Verlässliche Dienstplanung
- Generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste
- Neuregelung des Zusatzurlaubs für Nachtarbeit
- Lineare Entgeltsteigerung um 6 %
- Sicherung des arztspezifischen Tarifvertrages vor Verdrängung durch das Tarifeinheitsgesetz
Das erste Mal dabei?
Keine Sorge. Das geht vielen Kolleginnen und Kollegen genauso. Ihr Landesverband hält für Sie sämtliche Informationen zum Ablauf eines Warnstreiks und den Geschehnissen vor Ort zur Verfügung.
Sie finden auf unserer Website zudem ein FAQ rund um den Warnstreik. Ihr Landesverband kann für Sie auch den Transfer nach und von Hannover organisieren.
Zum bisherigen Verlauf der Tarifverhandlungen:
Der MB ist in dieser Runde mit dem Ziel angetreten, die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit substantiell zu verbessern und die überbordende Arbeitslast zu verringern. Daneben stehen u. a. selbstverständlich auch die Verbesserung der Entgelte und die Tarifsicherung auf der Agenda.
Die Arbeitgeberseite ist bislang nicht bereit, die Entlastung der Ärztinnen und Ärzte im notwendigen Umfang zu vereinbaren; stattdessen befürchtet sie eine Störung der betrieblichen Abläufe durch verbindliche Regelungen zur Begrenzung der Dienstbelastung. Das überrascht umso mehr, als dass wir im Mai 2019 für die kommunalen Kliniken – also knapp 500 Krankenhäuser unterschiedlichster Größe – diese Entlastungen vereinbaren konnten.
Die Arbeitgeberseite erwartet ihrerseits weiterhin von den Ärztinnen und Ärzte ein Höchstmaß an Flexibilität und ließ sich erst in der zweiten Runde überhaupt auf Gespräche zum Thema ein. Ihre Vertreter zeigten bislang wenig Bereitschaft, der stetigen Arbeitsverdichtung an Universitätsklinika durch nachhaltige tarifliche Regelungen entgegenzuwirken. Ganz im Gegenteil bestanden sie darauf, dass Arbeit zu ungünstigen Zeiten und hohe Belastung nun einmal zum Berufsbild von Ärztinnen und Ärzten gehörten. Hier gilt es ein ganz klares Zeichen zu setzen:
- Ohne sichtbare Bewegung der TdL besteht keine Aussicht auf eine Einigung!
- Ohne Entlastung der Ärztinnen und Ärzte wird die ärztliche Tätigkeit in der Universitätsmedizin unattraktiv; dem Anspruch, Spitzenmedizin zu praktizieren, kann auf diese Weise nicht entsprochen werden!
- Attraktive Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sind Voraussetzung für eine sichere Patientenversorgung!