• Integrative Notfallversorgung aus ärztlicher Sicht

    Pressemitteilung
    Notfallversorgung
    18.September 2017
    Koordiniertes Vorgehen, bessere Zusammenarbeit und mehr Integration – diesem Leitgedanken folgt das gemeinsame Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Marburger Bundes für eine Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive.

    „Wir wollen das Thema ärztlich entscheiden. Schließlich kümmern sich die Niedergelassenen gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern um die Patienten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin.

    „Wir sind froh, dass es möglich war, ein Konzept gemeinsam mit den Vertragsärzten zu entwickeln. Wir wollen die Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten, damit sie sich wieder um die Patienten kümmern können, die auf die Hilfe des Krankenhauses tatsächlich angewiesen sind. Gleichzeitig wollen wir für die Patienten, die ambulant bleiben können, durch eine klarere Strukturierung die Versorgung verbessern“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes (MB).

    Notfallpatienten sollen zukünftig durch eine standardisierte Ersteinschätzung bedarfsentsprechend ohne Umwege in die für sie passende Versorgungsebene geleitet werden. Dazu sollen gemeinsame medizinische Anlaufstellen eingerichtet und die bisherigen Notrufnummern des Rettungsdienstes sowie des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen stärker vernetzt werden. So soll die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 künftig rund um die Uhr erreichbar sein, fordern KBV und MB.

    Ein abgestimmtes Vorgehen wollen KBV und MB durch eine einheitliche und standardisierte Ersteinschätzung der Patienten erreichen, die an allen Anlaufstellen der Notfallversorgung gleich ist. Die Ersteinschätzung soll einem möglichst EDV-gestützten gestuften Schema folgen und in eine klare Empfehlung der geeigneten Versorgungs- und Fachebene münden. Dringlichkeit, medizinische Notwendigkeit oder Schwere der Erkrankungen seien dabei wichtige Kriterien, die zukünftig über die adäquate Versorgungsebene entscheiden sollen. Wirtschaftliche Interessen müssten dabei ebenso in den Hintergrund treten wie Wünsche einzelner Patienten, die über die medizinisch indizierte Notfallbehandlung hinausgehen.

    KBV und MB wollen mit ihrem Konzept die Integration von ambulanter und stationärer Notfallversorgung stärker vorantreiben. Die in der Notfallversorgung erforderlichen Ressourcen sollten an dafür vorgesehenen, gut ausgestatteten Standorten vorgehalten werden. Es soll daher auf eine medizinisch adäquate Fokussierung der im oder am Krankenhaus einzurichtenden gemeinsamen Anlaufstellen hingewirkt werden. Beide Organisationen sind davon überzeugt, dass die Integration von stationärer und ambulanter Notfallversorgung die Durchlässigkeit zwischen den Bereichen weiter fördert. Dabei komme gemeinsamen Schnittstellen, beispielsweise dem Datentransfer bei der Befunddokumentation, eine entscheidende Rolle zu. Kooperationen zwischen KV-Bereitschaftspraxis und Krankenhäusern, zum Beispiel im Bereich des Labors oder der Röntgendiagnostik, sollten regelhaft umgesetzt werden. Die Einbeziehung des Rettungsdienstes sei ein wesentlicher Faktor für das Gelingen einer integrativen Notfallversorgung, betonen KBV und MB.

    Ebenso bestehe die Notwendigkeit, die Kenntnisse der Bevölkerung um das Verhalten im akuten Erkrankungsfall und um die Notfallstrukturen weiter zu verbessern. Dies betreffe sowohl die medizinischen Aspekte als auch Kenntnisse um die Struktur der Notfallversorgung („Wo wende ich mich am besten hin?“). Entsprechend breit angelegte Aufklärungskampagnen sollen die vorhandenen Dienste bekannter und Patienten die Notfallstruktur verständlich machen.