Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. Juli 2017 zwar die zentrale Vorschrift des Gesetzes zur Tarifeinheit für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, im Übrigen aber das Gesetz mehrheitlich für verfassungskonform befunden. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis spätestens 31. Dezember 2018 eine Neuregelung der grundgesetzwidrigen Bestimmung vorzunehmen. Die Hauptversammlung des Marburger Bundes wird sich am ersten Tag daher schwerpunktmäßig mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz und den daraus zu ziehenden Konsequenzen befassen.
Am zweiten Tag der Veranstaltung stehen der Bericht des 1. Vorsitzenden, das Thema Tarifpolitik, Regularien und die Antragsberatung im Vordergrund. Die Herbst-Hauptversammlung des Marburger Bundes findet erneut im Estrel Convention Center Berlin statt.