• Angebot der VKA enttäuschend – Marburger Bund beschließt Urabstimmung

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA
    19.November 2024
    Die Große Tarifkommission (GTK) des Marburger Bundes hat sich am vergangenen Samstag mit dem - in unserer letzten Info ausführlich vorgestellten - Angebot der VKA auseinandergesetzt. Die GTK bewertet dieses Angebot als weitgehend ungenügend, die bereits seit Juli 2024 laufende Tarifauseinandersetzung zu beenden.

    Statt sich inhaltlich an den Erwartungen der Ärztinnen und Ärzte auch nur zu orientieren, bietet die VKA lediglich völlig insuffiziente Erhöhungen der Tabellenentgelte an. Jedwede dringend benötigte Änderung bei den Regelungen zu Schicht- und Wechselschicht oder für die Arbeit zu besonders belastenden Zeiten sucht man im Angebot vergeblich. Lediglich eine - zwar in die richtige Richtung weisende, aber für sich ebenfalls nicht ausreichende - Anhebung des Zuschlages für nächtliche Vollarbeit findet sich im zehnseitigen (!) Angebotstext der VKA. Besonders bitter ist den Mitgliedern der Großen Tarifkommission dabei aufgestoßen, dass die VKA ernsthaft behauptet, lineare Erhöhungen von 5,5 % angeboten zu haben. Dieser Erhöhungsbetrag wird hingegen lediglich im letzten Monat der dreißigmonatigen Laufzeit erreicht. Das ist umso ärgerlicher, als dass ein anderer Bestandteil des VKA-Angebotes eine neunmonatige Nullrunde zu Beginn der Laufzeit vorsieht. Als Ausgleich hierfür bietet die VKA einen Betrag in Höhe von 500 Euro an, der - allerdings nur, sofern er noch in diesem Jahr geleistet wird - als steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichpauschale gezahlt werden soll. Das ergibt den überaus wertschätzenden Einmalbetrag von rund 55 Euro pro Monat.

    Die GTK sieht in dem Angebot der VKA nicht die notwendige Ernsthaftigkeit, um einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Abschluss für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern zu erzielen. Vielmehr ist er eine Provokation, die zudem den Eindruck erweckt, dass die Ärztinnen und Ärzte im Vorgriff auf die zu erwartenden Verwerfungen durch das neue KHVVG, zur Flucht aus der kommunalen Versorgung gedrängt werden sollen. Im Ergebnis hat die Große Tarifkommission daher einstimmig entschieden, das vorgelegte Angebot der VKA abzulehnen. Darauf aufbauend hat die GTK ebenfalls einstimmig beschlossen, eine – satzungsgemäß erforderliche - Urabstimmung unserer Mitglieder an den kommunalen Kliniken durchzuführen, d. h. diese über die Aufnahme von zeitlich unbeschränkten Arbeitskämpfen zu befragen.

    Die Urabstimmung wird in Kürze beginnen. Über die genauen Modalitäten zur Urabstimmung (Zugang zur Abstimmungswebsite, Fristen, Teilnahmeerfordernisse) werden Sie unmittelbar von Ihrem zuständigen Landesverband informiert. Das Ergebnis der Urabstimmung und wird noch vor Weihnachten vorliegen und wir werden sie hierüber und über die daraus folgenden Maßnahmen informieren.

    Um auch in der Zwischenzeit den Druck auf die VKA aufrecht zu erhalten, hat die GTK zudem beschlossen, dass nach Maßgabe der Landesverbände des Marburger Bundes ab sofort Warnstreiks an den kommunalen Krankenhäusern möglich sind. Die Landesverbände werden Sie über etwaige Maßnahmen gesondert informieren.

    Unsere Bitte: Informieren Sie auch Ihre ärztlichen Kolleginnen und Kollegen über den aktuellen Stand und nehmen Sie auch am digitalen Netzwerktreffen teil, über das wir in den nächsten Tagen informieren.
     

    Weitere Informationen zur Tarifrunde mit der VKA finden Sie unter: www.vka-tarifrunde.de.