Arbeitgeber schließt Inflationsausgleich aus
Die Arbeitgeber wiesen diese Forderung erwartungsgemäß zurück. Nach ihrem Verständnis kann es nicht Aufgabe des Arbeitgebers sein, die Auswirkungen der Inflation bei seinen Beschäftigten auszugleichen. Zusätzlich sei die weitere unternehmerische Entwicklung aufgrund der angedachten gesetzgeberischen Reformen nur schwer zu kalkulieren. Folglich sei man ohnehin finanziell reglementiert. Ungehört blieb der Hinweis der MB-Verhandlungskommission, dass abhängig Beschäftigte im Gegensatz zu Unternehmen kaum andere Möglichkeiten als das Entgelt haben, um die Wirkungen der Inflation abzumildern.
Kein Angebot, aber steuerfreie Einmalzahlungen als der „Stein der Weisen“?
In der heutigen Runde rückte die Arbeitgeberseite die Option der steuerfreien Einmalzahlung in den Fokus. In 2023 und 2024 können Unternehmen ihren Beschäftigten eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum Lohn zahlen. Auf Beträge von insgesamt bis zu 3.000 Euro werden dabei keine Steuern und Abgaben fällig. Nach den Vorstellungen von Asklepios soll aber eine steuerfreie Einmalzahlung (Höhe offen) für einen bestimmten Zeitraum (Dauer offen) eine lineare Erhöhung ersetzen. Ein konkretes Angebot wurde der Verhandlungskommission aber nicht unterbreitet. Der MB ist bei der Frage einer solchen Einmalzahlung äußerst zurückhaltend.
Braucht es Druck?
Die gegenwärtigen Verhandlungen finden in einem hochdynamischen tarifpolitischen Umfeld statt. Derzeit verhandeln wir an vielen großen Tariftischen gleichzeitig. Dabei ist die sogenannte
Inflationsausgleichsprämie der sprichwörtliche Elefant im Raum. Der MB wird sich mit seinen Mitgliedern und in seinen Gremien dazu beraten. Unbeschadet dessen zeichnet sich aber ab, dass uns eine streitige Tarifrunde bevorsteht, denn es bleibt bei der Kernaussage des Arbeitgebers, dass es zu keinem Inflationsausgleich und schon gar nicht zu einer darüber hinausgehenden Entgeltsteigerung bei Asklepios kommen soll. Es wird daher an den Ärztinnen und Ärzten liegen, mit ihrem energischen und spürbaren Engagement der Arbeitgeberseite „auf die Sprünge“ zu helfen.
Wie das aussehen könnte, wollen wir mit Ihnen am 15. Februar 2023 in der Zeit von 18:30 bis 20:00 Uhr in einem digitalen Netzwerktreffen besprechen. Um möglichst vielen Ihrer Kolleginnen und Kollegen eine Teilnahme zu ermöglichen, werden wir das Netzwerktreffen als reine Videokonferenz über die Plattform Zoom veranstalten.
Den Link, um an dem Netzwerktreffen teilnehmen zu können, erhalten Sie umgehend nach Ihrer Anmeldung. Anmelden können Sie sich per E-Mail an maahs@marburger-bund.de. Bitte geben Sie hierbei auch an, in welcher Klinik Sie beschäftigt und ob Sie Mitglied im Marburger Bund sind.
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