
„Der Marburger Bund berät seine Mitglieder und steht ihnen auch juristisch zur Seite. Viele Probleme kann jedoch vor allem der Betriebsrat – wie auch sein Pendant, der Personalrat in den Häusern des öffentlichen Rechtes, oder die Mitarbeitervertretung in kirchlichen Häusern – gezielt direkt vor Ort mit seinen gesetzlichen Instrumenten von Mitbestimmung und Mitwirkung aktiv kontrollieren, monieren und beseitigen“, sagt Dr. Melanie Rubenbauer, MB-Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzende des Arbeitskreises Mitarbeitervertretung. „Um den Arbeitsplatz Krankenhaus aktiv mitzugestalten und auch vor Ort ein hohes Durchsetzungspotenzial zu haben, ist es unverzichtbar, dass sich auch Ärztinnen und Ärzte zur Wahl für den Betriebsrat stellen. Nur wenn wir in ausreichender Zahl im Betriebsrat vertreten sind, können die ärztlichen Probleme und Interessen entsprechend vorgebracht und durchgesetzt werden.“
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