Der MB hatte den Arbeitgebern bereits Ende vergangenen Jahres die Forderung für die Zeit ab Januar 2023 übersandt und dabei einen klaren Schwerpunkt auf den Umgang mit dem dynamischen Inflationsgeschehen gelegt.
Wenig überraschend haben die Arbeitgeber in der Auftaktrunde die Forderung als nicht erfüllbar zurückgewiesen und sich auf die Position verlegt, dass es nicht die Aufgabe der Arbeitgeber sein könne, die Auswirkungen der Preissteigerung durch Entgeltanpassungen für die Ärztinnen und Ärzte zu beseitigen.
Die Verhandlungskommission des MB hat ihrerseits Erwartungen Ausdruck verliehen, dass die Arbeitgeber ihre Verantwortung gegenüber den Ärztinnen und Ärzten erkennen und wahrnehmen. Anders als Unternehmen haben abhängig Beschäftigte eben keine Möglichkeit, den Auswirkungen der Inflation auf andere Weise als durch Entgeltsteigerungen zu begegnen. Sofern die Arbeitgeber keine Entwertung der Entgeltbedingungen bei den BG-Kliniken riskieren wollen und so ihre Attraktivität als Arbeitgeber für Ärztinnen und Ärzte gefährden wollen, wird ihnen nichts anderes übrig-bleiben, als gegenzusteuern.
Trotz des zeitlichen Vorlaufes konnten die Arbeitgeber in dieser Runde denn auch kein Angebot vorlegen, haben dieses allerdings für die zweite Runde angekündigt. Die Verhandlungskommission ist -insbesondere nach den Einlassungen der Arbeitgeber im Auftakt- gespannt, ob dieses Angebot eine taugliche Grundlage für eine einigungsorientierte Fortsetzung der Verhandlungen sein wird. Die Verhandlungen werden in der kommenden Woche (26. Januar) in Berlin fortgesetzt; über alle Entwicklungen werden wir zeitnah berichten.