Was war geschehen?
Noch im März hatten die Arbeitgebervertreter abhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe für einen Zeitraum von 9 bis 12 Monaten eine Einmalzahlung angeboten, an die sich eine Entgelterhöhung von 4,5 Prozent anschließen sollte. Zum Ende der Laufzeit sollten die Entgelte um weitere 3 Prozent erhöht werden. Dieses Angebot, welches von den BG-Kliniken mit 10,59 Prozent beziffert wurde, hatte die Verhandlungskommission des MB abgelehnt und den Tarifgremien empfohlen, die Ärztinnen und Ärzte für den 9. Mai zu einem Warnstreik aufzurufen. Mit der nun gefundenen Einigung wurde das Angebot aus dem März deutlich überschritten. Die Ärztinnen und Ärzte in der Verhandlungskommission haben die Einigung einstimmig gebilligt und werden sie den Tarifgremien zur Annahme empfehlen.
Die Einigung im Einzelnen:
- Steuerfreie Einmalzahlung
Mit dem Gehaltslauf für Juni 2023 erhalten Ärztinnen und Ärzte eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 3.000 €. Teilzeitbeschäftigte sowie Ärztinnen und Ärzte, die im Laufe der ersten sechs Monate des Jahres 2023 ihre Tätigkeit bei den BG-Kliniken beginnen oder in diesem Zeitraum ausscheiden, erhalten diese Zahlung anteilig.
- Entgelterhöhung
Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 werden die Entgelte zunächst pauschal um 200 € angehoben und die sich daraus ergebenden Beträge um weitere 5,5 Prozent erhöht und auf die nächsten vollen Fünf-Euro-Beträge aufgerundet. Ergibt sich daraus nicht mindestens eine Gesamterhöhung von 8,25 Prozent, wird der Erhöhungsbetrag auf diesen Wert angehoben und entsprechend aufgerundet. Daraus ergeben sich die folgenden Entgelttabellen für 40 beziehungsweise 42 Stunden Wochenarbeitszeit:
(40 Stunden / Woche)
(42 Stunden / Woche)
- Nach dem Ende der Laufzeit (31. Dezember 2024) wird zudem der Zuschlag für Samstagsarbeit von bislang 0,64 € auf 20 Prozent des individuellen Stundenentgelts angehoben.
Die Tarifeinigung steht bis zum 22. Mai 2023 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien beider Seiten.
Der für den 9. Mai geplante Warnstreik entfällt.
Mit der nun erzielten Einigung ist eine Lösung für die seit Januar geführten Verhandlungen mit den BG-Kliniken gefunden worden, die erheblich über dem zuletzt gemachten Angebot liegt. Im Hinblick auf die Einmalzahlung überwiegt aus Sicht der Verhandlungskommission der dadurch erzielte Steuervorteil die Nachteile einer späteren linearen Erhöhung deutlich. Durch die Schaffung einer Mindesterhöhung ist auch für Ärztinnen und Ärzte in den Entgeltgruppen 3 und 4 eine vertretbare lineare Entwicklung sichergestellt.
Die Tarifgremien des MB werden nun über diese Einigung beraten und bis zum 22. Mai 2023 eine Entscheidung treffen. Natürlich werden wir Sie auf den üblichen Wegen über das Geschehen informieren.