Die Details im Einzelnen: Die Gehälter erhöhen sich rückwirkend ab 1. Oktober 2019 in drei Schritten über eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten um insgesamt 6,5 Prozent. Nach einer Anpassung um 2,5 Prozent zum 1. Oktober 2019 steigen die Gehälter zum 1. Oktober 2020 und 1. Oktober 2021 jeweils um weitere 2 Prozent.
Die Arbeitszeit ist grundsätzlich automatisch und elektronisch zu erfassen, die Anwesenheit im Krankenhaus gilt als Arbeitszeit. Dienstpläne müssen einen Monat zuvor festgelegt sein, für kurzfristige Änderungen gibt es einen wirtschaftlichen Ausgleich. Weiterhin wurde das Prinzip übernommen, dass normalerweise nur an zwei Wochenenden im Monat gearbeitet werden darf und die Zahl der Bereitschaftsdienste auf vier pro Monat beschränkt wird.
Für die sogenannte Minusstundenproblematik wurde eine Lösung gefunden, durch die die Gewährung der Ruhezeit nicht als finanzielle Strafe, sondern als ein echter neutraler Zeit-Ausgleich gestaltet wird.
Die BG Kliniken haben bundesweit 13 Standorte. In den neun Akutkliniken, zwei Kliniken für Berufskrankheiten und zwei Ambulanzen versorgen die Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich mehr als eine halbe Million Patienten.