Am 30.09. und dem 01.10. wurde nun auf Basis des erzielten Zwischenergebnisses an zahlreichen Detailfragen weitergearbeitet. Es wurden insbesondere offene Punkte zu der Gestaltung des Fortbildungsanspruchs erörtert und Lösungsvorschläge skizziert. Ziel des Marburger Bunds ist es, die bislang erzielten Ergebnisse, möglichst passgenau in eine tarifliche Regelung umzusetzen. Dies bedeutet – zum Beispiel - darauf zu achten, dass zuweilen Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen und/oder auch gesetzliche Bildungsurlaubsansprüche bestehen. In diesem Fällen darf es durch die - erstmalige - tarifvertragliche Gestaltung des Fortbildungsanspruchs nicht zu Schlechterstellungen bzw. Anrechnungen kommen. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle ärztlichen Beschäftigten ihren Anspruch auch gleichermaßen in Anspruch nehmen können.
Weiterer Regelungsbedarf besteht bei Fragen zur künftigen Eingruppierung und der Überleitung der vorhandenen Beschäftigten. Zwar konnten auch hier erste Übereinkünfte erzielt werden, jedoch müssen diese noch mit größtmöglicher Sorgfalt schriftlich verankert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden und die Anwendung der tariflichen Regelung so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Letztlich konnte der MB auch noch einen Erfolg in der Hinsicht erzielen, dass zukünftig alle Fachärztinnen und Fachärzte in den Medizinischen Diensten bereits zum 1. Januar 2025 – und nicht wie bislang von Arbeitgeberseite angeboten – zum April 2025 höhergruppiert werden.
Die Verhandlungen werden am 6. und 7. November 2024 in Hannover fortgesetzt. Bis dahin wurde verabredet, in einer digitalen Sitzung weitere Tarifregelungen zwischen MB und TG MD zu erörtern und die nächste Verhandlungsrunde so bestmöglich vorzubereiten.