Das Angebot sieht vor:
- keine lineare Erhöhung für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 2022 (drei Leermonate)
- hierfür erhalten alle Ärztinnen und Ärzte eine Einmalzahlung in Höhe von 500,- Euro (brutto)
- ab dem 1. Oktober 2022 erhöhen sich die Tabellenentgelte um 3,2 Prozent
- die Laufzeit beträgt 15 Monate bis zum 30. September 2023
Die Arbeitgeberseite brachte erneut ein noch nicht verkündetes Gesetz in die Verhandlungen ein. Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ regelt unter anderem, dass Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro ohne Steuern und Sozialversicherungsabgaben zusätzlich zum Entgelt zahlen können.
Streitthema Einmalzahlung
Die Verhandlungskommission bleibt dabei, dass die Diskussion über eine Einmalzahlung erst dann seriös geführt werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen belastbar vorliegen. Erst danach kann überhaupt erörtert werden, ob eine Einmalzahlung grundsätzlich in Frage kommen kann und nicht hinter einer angemessenen linearen Erhöhung ohne Leermonate zurückstehen muss. In einem nächsten Schritt könnte dann über deren Ausgestaltung verhandelt werden. In den Tarifrunden der letzten Jahre hatte sich der MB in den Tarifverhandlungen regelmäßig gegen Einmalzahlungen positioniert, diese abwehren und stattdessen lückenlose lineare Entgelterhöhungen durchsetzen können.
Zuletzt war in der Tarifrunde 2016 eine Einmalzahlung in gleicher Höhe an alle Beschäftigten der Medizinischen Dienste ausgezahlt worden. Die (prozentuale) Wirkung bezogen auf die jeweilige Vergütungsstufe ist höchst heterogen und hatte teilweise zu Unmut geführt. Darüber hinaus sind Einmalzahlung nicht tabellenwirksam und finden bei zukünftigen linearen Erhöhungen keine Berücksichtigung. Somit bleibt die Frage der Einmalzahlung in dieser Tarifrunde – auch unter möglichen steuerprivilegierten Umständen – für die Ärzteschaft höchst streitig.
3. Verhandlungsrunde am 19. Oktober
Die Tarifverhandlungen werden mit ihrer dritten Verhandlungsrunde am 19. Oktober in Hannover fortgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Runde sich entwickeln wird. Am 7. Oktober soll das vorgenannte Gesetz auch im Bundesrat verabschiedet werden. Die Verhandlungskommission bleibt skeptisch.