• Halbwahrheiten und Auslassungen – das durchsichtige Spiel der VKA

    20.November 2024
    Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) führt ein schlechtes Schauspiel auf. Wortreich beklagt sie die Eskalation der Tarifverhandlungen, die sie allein zu verantworten hat.

    Es war die VKA, die über fünf Verhandlungsrunden immer wieder auf Zeit gespielt hat und die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern hingehalten hat.

    Es war die VKA, die in der vierten Verhandlungsrunde zunächst eigene Vorschläge zur Gestaltung der Schichtdienste und Nachtarbeit in die Diskussion eingebracht hat, um sie dann in der fünften Verhandlungsrunde wieder unter den Tisch fallen zu lassen.

    Und es war die VKA, die dann ein Angebot präsentiert hat, das eine neunmonatige Nullrunde und eine Minimalerhöhung der Gehälter bei einer Laufzeit von insgesamt 30 Monaten vorsieht. Nichts Substanzielles zur Änderung bei den Regelungen zu Schicht- und Wechselschicht und zur Arbeit zu besonders belastenden Zeiten, nichts, was tatsächlich Wertschätzung für die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte ausdrücken würde.

    Stattdessen werden die Ärztinnen und Ärzte in paternalistischer Manier nun erneut darüber belehrt, dass die Kassen leer seien und deshalb mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen nicht miteinander vereinbar sei. So muss man den Hinweis der VKA verstehen, dass „der starke Fokus auf die Gruppe der Ärztinnen und Ärzte in Schicht- und Nachtarbeit (…) zwangsläufig dazu geführt (habe), dass im vorgeschlagenen Gesamtpaket weniger Geld für allgemeine Gehaltssteigerungen verfügbar war“ (VKA-Pressemitteilung v. 19.11.2024). Das ist der durchsichtige Versuch, sich einen schlanken Fuß zu machen, wenn es um längst überfällige, dringend notwendige Änderungen eines völlig veralteten Schichtsystems geht.

    Es ist nicht wahr, dass die Kliniken nur mit geringen Erlössteigerungen kalkulieren können. Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte und für die Budgetverhandlungen mit den Kassen grundlegende Orientierungswert der Krankenhäuser für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2023 und des 1. Halbjahres 2024 liegt im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum bei 4,24 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 4,70 Prozent. In der Krankenhausreform ist zudem bereits für dieses Jahr eine Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen in Aussicht gestellt.

    Diese Fakten lässt die VKA bewusst außer Acht. Ihr Angebot einer dreistufigen Gehaltssteigerung über einen Gesamtzeitraum von zweieinhalb Jahren wird nach augenblicklichem Stand wohl noch nicht einmal die Teuerung ausgleichen können.

    Wer so wie die VKA agiert, darf sich über adäquate Gegenreaktionen nicht beschweren.