• Helios | Regelungen zum „Jobrad“

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte bei der HELIOS Kliniken GmbH
    31.Mai 2024
    Mit unserem letzten MitgliederInfo hatten wir Sie darüber informiert, dass Helios uns einen Tarifvertragsentwurf zum Thema Jobrad vorgelegt, unsere diesbezüglichen Änderungsvorschläge aber kategorisch zurückgewiesen hat.

    Uns ging es zum einen darum, möglichst vielen Ärztinnen und Ärzten die grundsätzliche Möglichkeit des Fahrradleasings anzubieten. Der Vertragsentwurf von Helios sah demgegenüber eine Mindest-(rest-)Laufzeit des Arbeitsverhältnisses von 3 Jahren vor, um ein entsprechendes Leasingangebot überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Helios will zudem den Wert des Fahrrades grundsätzlich auf maximal 5.000 € beschränken; deutlich weniger also als in anderen Tarifverträgen.

    Nachdem Helios Nachbesserungen der – oder auch nur Verhandlungen über die – Modalitäten rundheraus abgelehnt hat, haben wir den Vertragsentwurf gleichwohl unseren Tarifgremien vorgelegt. Diese haben sich nun gegen die Annahme des Vertrages entschieden. Die Tarifgremien sind davon überzeugt, dass die vorgelegten Regelungen nicht geeignet sind, die spezifische Situation von Ärztinnen und Ärzten adäquat abzubilden. So ist insbesondere die geforderte Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrages für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung vielfach nicht erfüllbar. Auch halten wir die Begrenzung des Wertes des Leasingfahrrades auf 5.000 € für nicht sach-, geschweige denn marktgerecht. So wären bei diesem Wert vor allem die gerne genutzten E-Bike-Lastenfahrräder nicht in der Anschaffung realisierbar. Im Tarifvertrag zum Fahrradleasing, den wir zuletzt mit der Rhön-Klinikum AG abgeschlossen haben, betrug der Wert bis zu zweimal 7.000 €; auch im öffentlichen Dienst beträgt dieser Wert zumindest 7.000 €.

    Natürlich steht der MB auch weiterhin für eine sinnvolle Regelung zum Fahrradleasing für Ärztinnen und Ärzte bei den Helios Kliniken zur Verfügung. Ein Vertrag allerdings, der deutlich unterhalb des Niveaus liegt, welches der MB mit anderen Klinikarbeitgebern erzielt hat, weckt bei uns den Verdacht, dass er letztlich lediglich ein reines Marketinginstrument darstellt.

    Auch weiterhin können Sie mit unserem Messenger Service „MB-Tarifnews HELIOS“ schnell informiert bleiben. Einzige Voraussetzung ist eine Messenger-App (WhatsApp, Telegram oder Notify) auf Ihrem Smartphone. Sie können sich gleich anmelden; mit nur wenigen Klicks erhalten Sie ab sofort regelmäßig die „MB-Tarifnews HELIOS“ auf Ihr Smartphone: https://www.marburger-bund.de/messenger-helios. Übrigens: Via Messenger-Service ist auch ein direktes Feedback an uns möglich. Wir freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen!

    Bitte geben Sie gerne diese Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter. Sollten Sie diese Info erhalten, aber noch nicht Mitglied im MB sein, finden Sie alle Informationen zur Mitgliedschaft und Anmeldung unter: https://www.marburger-bund.de/mitglied-werden.