Uns ging es zum einen darum, möglichst vielen Ärztinnen und Ärzten die grundsätzliche Möglichkeit des Fahrradleasings anzubieten. Der Vertragsentwurf von Helios sah demgegenüber eine Mindest-(rest-)Laufzeit des Arbeitsverhältnisses von 3 Jahren vor, um ein entsprechendes Leasingangebot überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Helios will zudem den Wert des Fahrrades grundsätzlich auf maximal 5.000 € beschränken; deutlich weniger also als in anderen Tarifverträgen.
Nachdem Helios Nachbesserungen der – oder auch nur Verhandlungen über die – Modalitäten rundheraus abgelehnt hat, haben wir den Vertragsentwurf gleichwohl unseren Tarifgremien vorgelegt. Diese haben sich nun gegen die Annahme des Vertrages entschieden. Die Tarifgremien sind davon überzeugt, dass die vorgelegten Regelungen nicht geeignet sind, die spezifische Situation von Ärztinnen und Ärzten adäquat abzubilden. So ist insbesondere die geforderte Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrages für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung vielfach nicht erfüllbar. Auch halten wir die Begrenzung des Wertes des Leasingfahrrades auf 5.000 € für nicht sach-, geschweige denn marktgerecht. So wären bei diesem Wert vor allem die gerne genutzten E-Bike-Lastenfahrräder nicht in der Anschaffung realisierbar. Im Tarifvertrag zum Fahrradleasing, den wir zuletzt mit der Rhön-Klinikum AG abgeschlossen haben, betrug der Wert bis zu zweimal 7.000 €; auch im öffentlichen Dienst beträgt dieser Wert zumindest 7.000 €.
Natürlich steht der MB auch weiterhin für eine sinnvolle Regelung zum Fahrradleasing für Ärztinnen und Ärzte bei den Helios Kliniken zur Verfügung. Ein Vertrag allerdings, der deutlich unterhalb des Niveaus liegt, welches der MB mit anderen Klinikarbeitgebern erzielt hat, weckt bei uns den Verdacht, dass er letztlich lediglich ein reines Marketinginstrument darstellt.
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